Finanzielle Unterstützung für Schulveranstaltungen

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und bedenken Sie, dass wir eine gewisse Zeit für die Bearbeitung der Anträge benötigen. Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich in seiner Freizeit. 

  1. Voraussetzung für eine Förderung ist die Mitgliedschaft im Elternverein. Diese liegt dann vor, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Schuljahr bezahlt wurde. Zudem müssen die Antragssteller auch nachweislich von der Bildungsdirektion gefördert werden. Dort ist ebenso ein Antrag auf Förderung zu stellen! -> Hier gehts zum entsprechenden Formular.
  2. Pro Schüler/in wird – nach Maßgabe vorhandener Mittel – eine Unterstützung von 30% der Veranstaltungskosten gewährt, maximal jedoch 200.- €.

 

Und so gelingt die Antragsstellung:

-> Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Zahlungsfrist (Ausnahme: Bei den Kennenlerntagen gelten 2 Wochen) bei uns eingehen. Wird die Förderung bewilligt, wird der entsprechende Betrag von uns dann direkt auf das Schulkonto/Veranstaltungskonto eingezahlt. Sie zahlen dann nur noch den Restbetrag ein.
-> Die Angaben zu Schüler/in, Antragsteller/in und zur Veranstaltung sind bevorzugt digital auszufüllen und abzuschicken. Der Antrag gelangt auf diesem Weg zum Elternverein als auch an den Klassenvorstand, dessen Unterschrift ebenso benötigt wird.
-> In Ausnahmefällen akzeptieren wir eine analoge Übermittelung: Bitte übergeben Sie dann das aufgefüllte Formular dem Klassenvorstand/ der Klassenvorständin. Die Lehrer:innen bearbeiten dieses und händigen Formular dann via Sekretariat dem Elternverein aus. Da diese analge Übermittelung zu Verzögerungen führen kann, muss dies so schnell als möglich geschehen. 

Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt!