Sie finden hier eine Reihe von interessanten Informationen rund um das Thema Schule:

Wichtige Kontakte und Informationen rund um die Schule

Sie finden hier eine Zusammenstellung von Ansprechpersonen (Direktion, Schülerberatung, SchularztIn....) und Informatioenen zu finanziellen Fördermöglichkeiten sowie Unterstützungsmöglichkeiten, wenn es einmal Probleme gibt.

Förderung 2.0

Wir haben für Sie hier den Infofolder zum Download zur Verfügung gestellt, in dem Sie alles Wissenswerte über das neue Nachhilfeprogramm der Stadt Wien, "Förderung 2.0" nachlesen können!

Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwächen (LRS)

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zum Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwäche und Informatioenen zu den Beurteilungskriterien. Weiter Informationen fineden Sie ausgehend von der genannten Seite.

https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/service/schulinfo/legasthenie.html

Frühwarnsystem

Das Schulunterrichtsgesetz sieht eine frühzeitige Besprechung über individuelle Fördermaßnahmen zur Behebung einer negativen Leistungs- oder Verhaltens­entwicklung vor. Bei einer drohenden negativen Beurteilung im 1. oder im 2. Semester sind die SchülerInnen und Erziehungsberechtigte (verpflichtend) zu einem beratenden Gespräch einzuladen, in dem alle Fördermöglichkeiten erörtert werden sollen, um die Leistungen zu verbessern. Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken zur positiven Motivation, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote sowie Leistungsnachweise und Zielsetzung sollen erörtert werden. Dies soll auch bei Verhaltensproblemen erfolgen.

Wie das Frühwarnsystem genau funktioniert können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Frauen hier nachlesen. Außerdem bietet die Seite einen Gesprächsleitfaden zum Download an.

Auch die Schulpsychologie-Bildungsberatung im Stadtschulrat für Wien bietet Hilfestellung.

Der elternVereins-Vorstand steht Ihnen natürlich ebenso gerne für nähere Informationen zur Verfügung.

Volljährigkeit - Informationen für Eltern von SchülerInnen über 18

Mitversicherung

Informationen über die Mitversicherung Ihres Kindes bekommen Sie vom zuständigen Krankenversicherungsträger:

 

Familienbeihilfe

Informationen zur Familienbeihilfe bekommen Sie auch bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.
Das Bundesministerium für Familie und Jungend bietet grundsätzliche Informationen hier.

Auskunftserteilung der Schule gegenüber Eltern volljähriger Schüler

Welches Informationsrecht Sie als Eltern auch nach dem 18. Geburtstag Ihres Kindes haben lesen Sie im Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung und Frauen hier.